Ihr Auftrag

Auftragsformular

Hier können Sie unser Auftragsformular herunterladen. Füllen Sie dieses bitte gemäß den Pflichtangaben aus und senden Sie es mit den Proben an:

LISCON
Umwelt-Ingenieurservice GmbH
Am Bergwerkswald 2
35440 Linden

  • Oder kommen Sie persönlich bei uns vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
  • Liegen nicht alle Pflichtangaben (mit * gekennzeichnet) vollständig vor, kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Auftrages kommen.
  • Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu Probenahme, Probenmenge, Verpackung und Versand

Informationen zur Auftragsabwicklung

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  • Prüfumfang (Parameter und Methode)*
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  • Probennahmedatum und Probennehmer
  • Zweck der Analyse (z.B. Freigabeprüfung, Abfall, Zulassung etc.)
  • sonstige Angaben soweit erforderlich, z. B. besondere Aufbewahrungsfristen (kostenpflichtig), Behandlung als Rückstellprobe

Bei nicht eindeutigen Angaben zur Analysemethoden kann es bei der Auftragsbearbeitung zu Verzögerungen kommen.

Haben Sie Fragen zur Auswahl der Analysemethoden? – Unser Kundenservice berät Sie gerne.

Im Folgenden finden Sie einen Übersicht über die unterschiedlichen Analyseverfahren und die Nachweisgrenzen von Asbest-Materialanalysen.

Damit können Sie anhand des Probenmaterials, der bautechnischen Anwendung und Ihrer Fragestellung die geeignete Methode für Probenpräparation und Analyse auswählen.

Stark vereinfacht und pragmatisch:
3 Produktgruppen und
3 Nachweisgrenzen → 1 % → 0,1 % → 0,001 %

Grundlage für die Analyse von Materialien auf Asbest ist die VDI-Richtlinienreihe 3866, insbesondere die VDI-Richtlinie 3866 Blatt 5 (Bestimmung von Asbest in technischen Produkten – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren, Ausgabe 2017-06).

Die Richtlinie ist für den qualitativen Nachweis von Asbest in technischen Produkten anwendbar, deren Asbestmassenanteil mindestens 1 % beträgt.

Durch besondere Präparationsschritte und/oder höheren Aufwand bei der Auswertung kann diese Nachweisgrenze abgesenkt werden.

Die Art der Präparation und Vorbehandlung hängt vom Probenmaterial, vom zu erwartenden Asbestgehalt und von der geforderten Nachweisgrenze ab.

Hinweis: Bei der Angabe der o. g. Nachweisgrenzen für Faseranalysen handelt es sich um grobe Orientierungswerte. Eine generell gültige Nachweisgrenze kann nicht ermittelt werden, da die Nachweisgrenze aus der Anzahlkonzentration der Asbestfasern in der Probe statistisch berechnet wird und deren Masse nur näherungsweise abgeschätzt werden kann. Mit dem Standardverfahren sind aber in Einzelfällen bei Nachweis von sehr wenigen Asbestfasern auch Konzentrationen weit unter 1 % nachweisbar.

  • In den folgenden Auflistungen finden Sie die üblichen (Asbest-)Produkte mit den zugeordneten Analysemethoden, wie wir diese standardmäßig untersuchen. Bitte geben Sie auf Ihrem Auftrag die gewünschte Analysemethode an!
  • Bitte beachten Sie, dass für das unter Punkt C) genannte Präparations- und Analyseverfahren mit geringer Nachweisgrenze aufgrund des höheren Aufwandes höhere Kosten entstehen.
  • Für einige Probenmaterialien ist der Asbestnachweis im Einzelfall unter Umständen schwierig zu führen (z. B. Magnesiaestrich). In solchen Fällen behalten wir uns vor, von der empfohlenen Verfahrensweise abzuweichen. Natürlich besprechen wir dies im Einzelfall mit Ihnen.
  • Wichtig: Es hilft uns bei der Probenansprache, bei der Analyse und bei der Massengehalt-Einschätzung, wenn Sie das zu untersuchende Produkt, neben Ihrer Probenkennung, konkret benennen (z. B. „Estrich“, „Glaserkitt“, „Spachtelmasse“). Gerade bei geringen Probenmengen ist es oft nicht möglich, das Material einem Produkt zuzuordnen.
  • Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise im Bereich „Service“ zur erforderlichen Mindest-Probenmenge, zur Probenanzahl, zu Sicherheitsmaßnahmen bei der Probenahme sowie zur Mischprobenherstellung für bestimmte Probenmaterialien.

A) Klassische (Bau-)Produkte mit mehr als 1 % Asbest

→ direkte Probenpräparation ohne Sonderschritte

→ Nachweisgrenze definiert 1 %

→ Analysemethode: VDI 3866/5 Standard

Viele asbesthaltige Materialien bzw. Bauprodukte enthalten Asbest in Massengehalten über 1 % bis nahezu 100 %. Der Asbestanteil diente je nach Produkt und Anwendung zur Herstellung bestimmter gewünschter Produkteigenschaften, wozu in der Regel höhere Gehalte erforderlich waren.

Diese Materialien sind häufig visuell als potenziell asbesthaltig zu erkennen (z. B. Asbestzement, Brandschutzplatten, Schnüre, Gewebe, Pappen).

Das Probenmaterial dieser Produkte wird nach der Materialansprache unter dem Stereomikroskop gesichtet. An Bruchkanten können sichtbare Faserbündel, ggf. nach Zerkleinerung, extrahiert werden (Bruchflächenuntersuchung bzw. Zielpräparation) oder die Probe wird zerkleinert als Streuprobe untersucht.
Darüber hinaus erfolgen hier keine weitergehenden Präparationsschritte.

Es erfolgt eine Abschätzung des prozentualen Asbestmassengehalts des technischen Produkts in definierten Klassen.

Nach dieser Methode untersuchen wir:

  • Faserzementprodukte – Asbestzementprodukte
  • Leichtbauplatten – Brandschutzplatten
  • Schnüre – Gewebe
  • Pappen – Filz
  • Schaumstoffe (Litaflex)
  • Spritzasbest – Stopfmassen
  • Dämmschichtbildner (Flammastik)
  • Vinyl-Asbestfliesen (Flexplatten)
  • Cushion-Vinyl-(CV-)Bodenbeläge
  • PVC-Bodenbeläge (flexible Platten, Bahnware)
  • Bodenbelagkleber, schwarz – Bitumenkleber
  • Ausgleichsmasse (in Sonderfällen auch B/C)
  • Spezielle Beschichtungen – Farben (in Sonderfällen auch C)
  • It-Dichtungen, Reibbeläge
  • Spezialmörtel (Brandschutz-, Sturmfestmörtel)

B) Bauchemische Produkte über und um 1 % Asbest

→ erweiterte Probenpräparation (meist Heißveraschung)

→ Nachweisgrenze ca. 0,1 %

→ Analysemethode: VDI 3866/5 Abschnitt 5.2 (erweiterte Probenvorbehandlung)

Bei Proben mit organischer Matrix können die Fasern in dieser Matrix eingebunden und damit bei der Präparation nicht direkt sichtbar sein. Dies kann z. B. bei Bitumenprodukten der Fall sein.

Um die Fasern freizulegen, ist hier häufig eine Probenvorbehandlung, meist durch Heißveraschung, erforderlich. Hierdurch kann auch die Nachweisgrenze abgesenkt werden.

Nach dieser Methode untersuchen wir:

  • Magnesia- und Holzestriche (in Sonderfällen auch A/C)
  • Kitte (in Sonderfällen auch A/C)
  • Linoleum-Beläge (in Sonderfällen auch A)
  • Dachpappe – Teerpappe – Bitumenbahn (auch C)

C) Produkte mit mutmaßlich geringem Asbestgehalt (z. B. Putz, Spachtelmasse, Fliesenkleber)

→ erweiterte Probenpräparation und erweiterte REM-Auswertung

→ Nachweisgrenze ca. 0,001 %

→ Analysemethode: VDI 3886/5 Anhang B in Verbindung mit IFA 7487

Bei Proben bestimmter Materialien können so geringe Massengehalte an Asbest vorliegen, dass Asbest in diesen nicht oder nicht sicher mit den oben genannten Verfahrensschritten identifizierbar ist. Der geringe Massengehalt kann durch das Produkt selbst oder durch die Entnahme der Proben durch Verdünnungseffekte entstehen.

Um auch hier einen Asbestnachweis führen zu können, sind eine erweiterte Probenpräparation durch Heißveraschung, Mörsern, Suspension, optional Säurebehandlung und Filtration notwendig. Anschließend erfolgt eine erweiterte REM-Auswertung definierter Filterflächen mit verschiedenen Vergrößerungsstufen.

Wir wenden eine akkreditiertes Hausverfahren als Kombination aus VDI 3866/5 Anhang B und IFA-Methode 7487 an. Die Asbest-Materialanalyse erfolgt hier qualitativ.

Wird eine Quantifizierung des Asbestgehaltes positiver Proben gewünscht wird, ist dies durch nachgeschaltete Auswerteschritte nach IFA 7487 möglich.

Nach dieser Methode untersuchen wir:

  • Putze (Innen- und Außenputz, Dekorputz)
  • Spachtelmassen (Glätt-, Fugen- und Reparaturspachtel)
  • Fliesenkleber – Dünnbettkleber
  • Rohrisolierungen auf Gips-/Kieselgur-Basis (in Sonderfällen auch A/B)
  • Dachpappe – Teerpappe – Bitumenbahn (auch B) zur Abfalleinstufung

S) Sonderfälle

→ dies sind z. B. Abfall, Boden, mineralische Rohstoffe

→ es sind andere Analysemethoden verfügbar und anzuwenden

→ Fragestellung und Nachweisgrenze sind im Einzelfall abzuklären

Für andere Probenmaterialien als die oben genannten technischen Produkte bestehen andere Messverfahren, auf die hier nicht eingegangen wird:

Nach diesen Methoden untersuchen wir:

  • Bauabfälle, Recyclingmaterial und Boden nach VDI-Richtlinie 3876 für qualitative und quantitative Analysen
  • mineralische Pulver, Puder, Stäube und Rohstoffe nach IFA-Methode 7487 und 7491 zur Massengehaltsbestimmung bzw. Faseridentifizierung in Verbindung mit TRGS 517 (Technische Regeln für Gefahrstoffe).

Der Umgang mit Asbest ist nach der Gefahrstoffverordnung verboten.

Die Entnahme von Materialproben und deren Untersuchung im Labor sind von diesem Verbot ausgenommen. Bei der Probenahme von asbesthaltigen Materialien besteht die Gefahr, dass bei unsachgemäßem Arbeiten Asbestfasern (krebserregender Gefahrstoff) in Form von Feinstaub in die Atemluft gelangen oder die Umgebung kontaminieren.

Zum Selbstschutz und zum Schutz Dritter sind daher unbedingt folgende Regeln zu beachten:

  • Probenentnahme möglichst alleine durchführen (keine anderen Personen im Raum sind).
    Soweit erforderlich geeignete Atemschutzmaske (FFP2) tragen bzw. Fenster öffnen.
  • Flächen unterhalb der Probenahmestelle mit Folie oder nassen Tüchern vor Verschmutzung schützen (insbesondere schwer zu reinigende Flächen, wie z. B. Teppichböden).
  • Probenmaterial an möglichst unauffälliger Stelle entnehmen (z. B. an Randzonen, an schon beschädigten Stellen, hinter leicht zu lösenden Abdeckungen oder Fußleisten).
    Soweit vorhanden, bereits lose Bruchstücke entnehmen.
  • Probenahmestelle vor der Entnahme anfeuchten, z. B. mittels feuchtem Tuch.
    Hinweis: Keine Feucht- oder Hygienetücher verwenden. Die Tücher nur einmal verwenden.
    Keine mit Luftdruck betriebenen Spritz- oder Sprühflaschen verwenden.
  • Zum Abtrennen des Materials nur Werkzeuge verwenden, die keinen Staub erzeugen (z. B. Schere, Messer, Zange); keinesfalls Bohren, Sägen oder Fräsen !
    Der Einsatz schnell laufender Maschinen ist nicht zulässig!
  • Beim Abbrechen der Probe mit der Zange oder beim Abschlagen mit einem kleinen Hammer (nur bei hartem Plattenmaterial) das Material mit feuchtem Tuch vorher vollständig umschließen (mögliche Bruchstücke werden im Tuch aufgefangen).
  • Eine kleine Materialmenge ist ausreichend (etwa Briefmarkengröße, siehe unsere Hinweise zur Probenmenge).
  • Inhomogene bzw. mehrschichtig aufgebaute Materialien ggf. mit mehreren Proben untersuchen (siehe unsere Hinweise zur Probeanzahl).
  • Nur bruchsichere und staubdichte Probenbehälter verwenden, z. B. Kunststoff-Beutel bzw. Druckverschlussbeutel.
    Probenbeutel eindeutig mit wasserfestem Stift oder Etikett kennzeichnen.
  • Entnahmewerkzeug nach der Entnahme feucht reinigen. Kontaminierte feuchte Tücher in einen Abfallbeutel packen und direkt in einen Abfallbehälter im Freien geben.
  • Entnahmestelle wieder versiegeln (z. B. mit Spachtelmasse, Farbe oder Lack; keine mit Druck betriebenen Spraydosen oder Sprühflaschen verwenden).
  • Probe(n) mit dem ausgedruckten Laborauftrag an LISCON senden oder persönlich abgeben (siehe unsere Hinweise zum Laborauftrag und zu Verpackung und Probenversand).

Kann mit dieser oben beschriebenen Vorgehensweise die Probenahme nicht sicher erfolgen, z. B. weil Verkleidungen aufwendig entfernt werden müssen oder vermutlich mit Asbeststaub kontaminierte Decken geöffnet werden müssen etc., so ist die Probenahme durch eine sach- und fachkundige Person vorzunehmen. Dabei sind ggf. weitergehende technische Schutzmaßnahmen gegen eine Ausbreitung von Fasern notwendig.
Betriebe und gewerbliche Kunden müssen insbesondere auf die Anforderungen und Schutzmaßnahmen der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest“ beachten.

Bei der Beprobung von Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (PSF) wird zwischen Einzelproben und Mischproben unterschieden.

Eine Einzelprobe kann je nach Aufbau der zu untersuchenden Fläche unvermeidlich aus mehreren Schichten bestehen, die nicht getrennt beprobt werden können.

Die Untersuchung von Mischproben erlaubt es, unter statistischen Gesichtspunkten eine höhere Anzahl von einzelnen Proben zu entnehmen, um mit vertretbaren Kosten eine ausreichende Aussagesicherheit zu erhalten. Aufgrund möglicher Verdünnungseffekte muss dabei ein Analyseverfahren mit geringer Nachweisgrenze für Asbest zum Einsatz kommen (siehe VDI 3866 Blatt 5 Anhang B bzw. IFA-Methode 7487).

Die Mischprobe von PSF darf maximal fünf Einzelproben enthalten, wenn diese ähnliche Stärken aufweisen. Die Einzelproben, die im Labor zu einer Mischprobe vereinigt werden, sollten möglichst aus einem Anwendungsbereich stammen, z. B. nur Wandbeschichtungen von Heizungsnischen aus mehreren Räumen oder nur Reparaturspachtel von verschiedenen Wandflächen (VDI 3866/1E).

Bei der Probenahme von Spachtelmassen ist eine gewerkespezifische Beprobung erforderlich, da jeweils unterschiedliche Materialien zum Einsatz gekommen sein können, wie:

  • Wandspachtel
  • Deckenspachtel
  • Spachtel um Türzargen oder Fensterlaibungen
  • Spachtel in Heizungsnischen (besondere Produktanforderungen)
  • Reparaturstellen (nach Elektroarbeiten, Verschluss von Dübellöchern)
  • Fugen- und Glättspachtel an Stoßkanten von Trockenbauplatten etc. oder an Ecken und Eckwinkeln.

Tapeten mit Anhaftungen der obersten Spachtelschichten müssen zusammen mit den Wandbeschichtungen und geringen Anteilen des Grundputzes in die Mischprobe aufgenommen werden, so dass darin enthaltene Asbestanteile sowie belastete Primer und Kleber ebenfalls erfasst werden.

Es soll je Einzelprobe eine Fläche von mindestens je ca. 10 cm2 abgehoben/entnommen werden. Die Probenmenge sollte so gewählt werden, dass nach der Mischprobenherstellung im Labor gegebenenfalls auch noch eine Untersuchung der Einzelproben ohne erneute Probenahme möglich ist.

Zur Probenahme kann das Verfahren nach DGUV Information 201-012 – BT 31 „Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse („Stanzverfahren“)“ bzw. BT 32 „Abstemmen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse („Stemmverfahren“)“ angewendet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Beutel nochmals kontaminationsfrei einzeln verpackt werden.

Die Mischprobenbildung erfolgt gemäß der uns angegebenen Probenbezeichnung aus aliquoten Anteilen der homogenisierten Einzelproben. Eine repräsentative Erfassung aller Schichten der Einzelproben soll durch grobes Zerkleinern und Durchmischen brüchiger Anteile gewährleistet werden.

Die benötigte Probenmenge für die Untersuchung von Materialproben zur Analyse auf Asbest ist abhängig von Art und Umfang der Prüfung.

Bei zu geringer Probenmenge kann es bei der Auftragsbearbeitung zu Verzögerungen kommen oder die gewünschte Analyse kann nicht durchgeführt werden.

  • Für die Analysen sind in der Regel nur geringe Mengen (Fläche mindestens 1 cm² oder Volumen ca. 1 cm3) erforderlich. Dies gilt für erkennbar homogene Materialien, die industriell hergestellt sind (z. B. Bodenbeläge, Faserzementprodukte).
  • Wichtig ist, dass die Probe repräsentativ ist, also die Homogenitität oder die Inhomogenität des Materials oder einen eventuell mehrlagigen Aufbau berücksichtigt.
  • Bei inhomogenen Materialien (handwerklich vor Ort hergestellte Produkte, wie z. B. Rohrisolierungen und Estriche) kann ein größeres Probenvolumen von bis zu ca. 250 cm3 erforderlich sein.
  • Bei Materialien, die flächig angewendet sind (z. B. Putze, Fliesenklebern, Fugen- und Spachtelmassen), soll eine Fläche von mindestens ca. 10 cm2 abgehoben/entnommen werden. Proben solcher Materialien können auch als Mischproben untersucht werden (siehe „Hinweis zur Probenanzahl“)
  • Bei der Entnahme solcher Proben sollte die Probenmenge so gewählt werden, dass nach der Mischprobenherstellung im Labor gegebenenfalls auch noch eine Untersuchung der Einzelproben ohne erneute Probenahme möglich ist. Bitte schicken Sie uns ausreichend Probenmaterial, damit eine eventuelle Nachanalyse möglich ist.
  • Die entnommene(n) Probe(n) sollen so beschaffen sein, dass ein eventuell vorhandener schichtartiger Aufbau zu erkennen ist.

Bitte beachten Sie, dass Sie die zu analysierenden Schichten von mehrschichtigen Proben oder Anhaftungen an Probenmaterial genau bezeichnen.

Es ist in der Regel nicht möglich, mehrere Schichten oder mehrere Materialarten in einem Analysengang zusammen zu untersuchen.

Wenn mehrere Probenarten oder mehrere Schichten einer Probe getrennt untersucht werden sollen, werden diese als einzelne Proben erfasst und abgerechnet.

Bitte senden Sie uns keine Probenstücke, die größer oder schwerer sind als:

  • Kantenlänge 5 cm oder
  • Volumen bis 250 ml oder
  • Masse bis 250 Gramm.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Probenanzahl für die Untersuchung von asbesthaltigen Proben hinsichtlich Ihrer Fragestellung und der Randbedingungen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu persönlichen Schutzmaßnahmen und zum Schutz Dritter vor Kontamination bei der Entnahme von potenziell asbesthaltigen Proben.

Anmerkung: Für die Probenahme von Luft bzw. die Probenahme von Staubabdruckproben bestehen besondere Regelungen. Angaben hierzu sind den entsprechenden technischen Regelwerke zu entnehmen. Bei konkreten Fragestellungen rufen Sie uns an!

Haben Sie noch Fragen zur benötigten Probenmenge, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Die Anzahl der zu entnehmenden Proben ist abhängig von der Struktur des Materials (homogen oder inhomogen oder mehrschichtig) sowie der Größe der zu untersuchenden Gebäude bzw. Bauteilfläche:

  • Bei homogenen Materialien genügt die Entnahme und Analyse einer Probe.
  • Bei inhomogenen Materialien ist in der Regel die Entnahme und Analyse mehrerer Proben erforderlich.
  • Bei mehrschichtig aufgebauten Materialien muss der Probenehmer bzw. Auftraggeber entscheiden, ob einzelne Schichten getrennt zu untersuchen sind.
    E
    s kann sinnvoll sein, die Trennung der Schichten erst im Labor vorzunehmen.
    Dies ist im Laborauftrag genau anzugeben.
    (Bei sehr dünnen Schichten kann eine Trennung ggf. nicht immer möglich sein.)
  • Bei Materialien mit geringen bzw. schwankenden Asbestgehalten bzw. Materialien die großflächig angewendet sind, z. B. Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, kommt häufig die Entnahme und Analyse von Mischproben zur Anwendung. (Diese Probenahmen erfordern weitergehende Sachkenntnis und können in der Regel nicht von „Laien“ vorgenommen werden.)

Hinweis: Weitere Angaben zur Mindestanzahl der zu entnehmenden Proben sind in den Technischen Regelwerken der VDI-Richtlinie 3866 Blatt 1 (Entwurf), Anhang B, und (in identischer Form) in der VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3 enthalten. Dort wird die Probenanzahl in Abhängigkeit der Bauteilart, der Materialanwendung und der Verwendungshäufigkeit detailliert beschrieben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu persönlichen Schutzmaßnahmen und zum Schutz Dritter vor Kontamination bei der Entnahme von potenziell asbesthaltigen Proben.

Anmerkung: Für die Probenahme von Luft bzw. die Probenahme von Staubabdruckproben bestehen besondere Regelungen. Angaben hierzu sind den entsprechenden technischen Regelwerke zu entnehmen. Bei konkreten Fragestellungen rufen Sie uns an!

Haben Sie noch Fragen zur benötigten Probenanzahl, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Bitte verpacken Sie Ihre Proben in staubdichte, bruchsichere Behältnisse (z. B. in PE-Beutel mit Reißverschluss oder mit Druckverschluss) und verzichten Sie auf eine Verknotung der Beutel. Es ist nicht zulässig, die Probe(n) unverpackt in einem Briefumschlag zu versenden! Auf den Probenbehältnissen ist bei asbesthaltigen Proben bzw. bei konkretem Asbestverdacht ein Gefahrstoffkennzeichen „Achtung enthält Asbest“ anzubringen.

Bei der Probenahme von Putz, Spachtel und Fliesenkleber nach DGUV Information 201-012 – BT 31 „Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse („Stanzverfahren“)“ bzw. BT 32 „Abstemmen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse („Stemmverfahren“)“ ist darauf zu achten, dass die Beutel nochmals kontaminationsfrei einzeln verpackt werden.

Staubabdruckproben und Kernporenfilter (Luftmessung) versenden Sie am besten in den vorhandenen Probenträgern (Kunststoffdosen bzw. Filterhalter).

Nutzen Sie als Außenverpackung gepolsterte Umschläge für wenige Proben, um Beschädigungen der Probe oder der Probenverpackung zu vermeiden. Wenn Sie mehrere Proben versenden möchten oder die Probenbehältnisse nicht flach sind, wählen Sie eine ausreichend stabile Außenverpackung, gegebenenfalls mit Füll- oder Polstermaterial.

Für den Versand von Gefahrstoffen gelten besondere Vorschriften, die je nach Art und Menge des Materials beachtet werden müssen. Bitte informieren Sie sich bei dem Zusteller ihrer Wahl nach den einzuhaltenden Regelungen für Versand und Transport.

Probenankündigungen sind generell willkommen und helfen uns die Auftragsbearbeitung zu planen und effizient zu gestalten. Sofern möglich, profitieren Sie dadurch von kürzeren Bearbeitungszeiten.

Gerne bearbeiten wir Ihre Proben auch beschleunigt, dafür ist eine bestätigte Voranmeldung obligatorisch. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice.

Für Expressaufträge berechnen wir je nach Probenart bzw. Analysenmethode ggf. einen Zuschlag. Beachten Sie bei Expressanalysen bitte die Post- oder Kurierdienst-Laufzeiten, damit wir Ihre Proben rechtzeitig erhalten.